Cookie-Richtlinie

Letzte Aktualisierung: 28. Juli 2026

1. Zweck dieser Richtlinie

Diese Richtlinie erläutert, welche Cookies, Trackingwerkzeuge und vergleichbaren Technologien auf holveriq.com eingesetzt werden können, welchen Zwecken sie dienen, unter welchen Voraussetzungen sie aktiviert werden, wie lange sie gespeichert werden und wie Nutzer ihre Auswahl verwalten oder widerrufen können.

Berücksichtigt werden insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes, die Richtlinie 2002/58/EG über Datenschutz und elektronische Kommunikation sowie weitere anwendbare deutsche und europäische Vorschriften zu elektronischer Kommunikation, Cookies, Trackingtechnologien und personenbezogenen Daten.

Diese Richtlinie schließt keine Rechte aus und beschränkt keine Rechte, die Nutzern nach der DSGVO, deutschem Recht oder anderen anwendbaren Vorschriften zustehen.

2. Website und Kontaktdaten

Die mit der Verwendung von Cookies und vergleichbaren Technologien auf holveriq.com verbundenen Verarbeitungen werden unter dem Namen Holveriq verwaltet.

Kontaktanschrift: 822 W A St #89, Hayward, CA 94541, USA

Telefon: +1 (510) 149-6514

E-Mail: assistance@holveriq.com

Ergänzende Informationen zur für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle enthält die Datenschutzerklärung.

3. Cookies und vergleichbare Technologien

Cookies sind kleine Textdateien oder technische Kennungen, die beim Besuch einer Website im Browser oder auf dem verwendeten Gerät gespeichert oder ausgelesen werden können.

Neben Cookies können Technologien mit vergleichbaren Funktionen eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere lokaler Speicher, Sitzungsspeicher, Pixel, Tags, Skripte, Onlinekennungen, Messwerkzeuge, serverseitige Signale sowie Sicherheits- und Betrugspräventionstechnologien.

Diese Richtlinie gilt auch für solche Technologien, wenn sie Informationen auf dem Endgerät speichern oder auslesen oder wenn mit ihrer Nutzung personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Sitzungscookies verlieren grundsätzlich ihre Funktion, wenn die Browsersitzung beendet wird. Andere Cookies können bis zum Ablauf einer vorgegebenen Speicherdauer oder bis zur manuellen Löschung auf dem Gerät verbleiben.

4. Verwendungszwecke

Cookies und vergleichbare Technologien können verwendet werden, um eine Websitesitzung aufrechtzuerhalten, den Warenkorb zu speichern, Anmeldungen zu verwalten, den Bestell- und Zahlungsvorgang zu ermöglichen, Konten und Transaktionen abzusichern sowie Betrug oder Missbrauch zu erkennen.

Sie können außerdem dazu dienen, Cookie-Einstellungen zu speichern, Sprach-, Regions- oder Darstellungspräferenzen zu berücksichtigen, die Nutzung der Website statistisch auszuwerten, technische Fehler zu erkennen, Werbewirkung und Konversionen zu messen oder personalisierte Inhalte anzuzeigen.

Welche Zwecke tatsächlich verfolgt werden, hängt von den jeweils auf der Website aktivierten Werkzeugen und den vom Nutzer getroffenen Einstellungen ab.

5. Erstanbieter- und Drittanbieterwerkzeuge

Erstanbieter-Cookies werden unmittelbar über holveriq.com gesetzt oder verwaltet.

Drittanbieter-Cookies werden von einem externen Dienst gesetzt oder verwaltet, der in die Website eingebunden ist.

Einige externe Dienste können bestimmte personenbezogene Daten nach eigenen Datenschutzinformationen und für eigene Zwecke in eigener Verantwortung verarbeiten.

Die jeweils verwendeten Dienste, Werkzeuge und Verarbeitungszwecke ergeben sich aus den aktuellen Angaben im Cookie-Verwaltungswerkzeug.

6. Cookie-Kategorien

6.1 Unbedingt erforderliche Cookies

Unbedingt erforderliche Cookies dienen dem technischen Betrieb der Website oder der Bereitstellung einer vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Funktion.

Sie können insbesondere für Sitzungsverwaltung, Warenkorb, Bestellabwicklung, Anmeldung, Authentifizierung, Zahlungsablauf, Verteilung des Datenverkehrs, Sicherheitsfunktionen, Betrugs- und Missbrauchsprävention, Speicherung der Datenschutz- und Cookie-Auswahl sowie andere grundlegende Websitefunktionen benötigt werden.

Ist die Speicherung oder das Auslesen von Informationen für die Übertragung einer Nachricht oder die Bereitstellung eines ausdrücklich gewünschten digitalen Dienstes unbedingt erforderlich, kann die Technologie im gesetzlich zulässigen Umfang ohne vorherige Einwilligung eingesetzt werden.

Das Blockieren solcher Technologien über den Browser kann dazu führen, dass Warenkorb, Anmeldung, Kassenseite, Sicherheitsprüfung oder andere grundlegende Funktionen nicht ordnungsgemäß arbeiten.

6.2 Präferenz-Cookies

Präferenz-Cookies können vom Nutzer gewählte Einstellungen wie Sprache, Region, Seitendarstellung, gespeicherte Inhalte oder andere Bedienungspräferenzen speichern.

Ist die Speicherung nicht unbedingt erforderlich, um eine vom Nutzer ausdrücklich angeforderte Funktion bereitzustellen, wird sie grundsätzlich erst nach einer wirksamen Einwilligung aktiviert.

6.3 Analyse-Cookies

Analysetechnologien können eingesetzt werden, um Seitenaufrufe, Nutzung von Websitefunktionen, technische Leistung, Fehler, ungefähre Zugriffsquellen und zusammengefasste Interaktionstrends zu untersuchen.

Nicht notwendige Analysetechnologien werden grundsätzlich erst nach einer wirksamen Einwilligung aktiviert.

Eine statistische Technologie kann nur dann ohne Einwilligung verwendet werden, wenn sämtliche Voraussetzungen einer anwendbaren gesetzlichen Ausnahme erfüllt sind. Hierfür können insbesondere Datenminimierung, eine möglichst geringe Identifizierbarkeit, eine ausschließlich zusammengefasste Auswertung, eine Beschränkung auf die Verbesserung dieser Website, ein Verzicht auf die Zusammenführung mit anderen Daten und eine begrenzte Weitergabe erforderlich sein.

Die Bezeichnung als Analysewerkzeug führt allein nicht dazu, dass keine Einwilligung benötigt wird.

6.4 Marketing- und Profiling-Cookies

Marketing- und Profilingtechnologien können eingesetzt werden, um Werbekonversionen zu messen, Zugriffs- oder Verkaufsquellen zu bestimmen, Werbewirkung auszuwerten, die Häufigkeit von Anzeigen zu steuern, Zielgruppen zu bilden, Remarketing durchzuführen oder Werbung und Werbeinhalte zu personalisieren.

Solche Technologien können anhand von Navigation, Interessen oder Interaktionen Nutzungsprofile erstellen oder Aktivitäten über verschiedene Websites, Anwendungen oder Geräte miteinander verknüpfen.

Soweit gesetzlich erforderlich, werden Marketing- und Profilingtechnologien erst nach einer wirksamen Einwilligung aktiviert.

6.5 Sicherheits- und Betrugspräventionstechnologien

Sicherheitstechnologien können dazu dienen, automatisierte Zugriffe zu erkennen, unbefugte Anmeldungen zu verhindern, die Integrität einer Sitzung zu prüfen, Formulare, Konten und Transaktionen zu schützen sowie Betrug, Angriffe oder Missbrauch zu begrenzen.

Ist eine Technologie für die Absicherung eines vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienstes unbedingt erforderlich, kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne vorherige Einwilligung eingesetzt werden.

Wird dasselbe Werkzeug zusätzlich für Analyse, Werbung oder Profilbildung verwendet, werden diese Funktionen und ihre jeweiligen Rechtsgrundlagen getrennt beurteilt.

7. Übersicht der Kategorien

Unbedingt erforderliche Cookies dienen insbesondere Sitzungen, Warenkorb, Kassenseite, Authentifizierung, Sicherheit und Einwilligungsverwaltung. Sie werden nur für die jeweilige Sitzung oder so lange gespeichert, wie ihre notwendige Funktion dies erfordert. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, benötigen sie keine vorherige Einwilligung.

Präferenz-Cookies speichern Sprache, Region, Oberfläche und Nutzereinstellungen. Soweit sie nicht technisch erforderlich sind, werden sie erst nach Einwilligung aktiviert. Ihre Speicherdauer ergibt sich aus dem Cookie-Verwaltungswerkzeug.

Analyse-Cookies dienen der Messung von Websiteleistung, Fehlern, Seitenaufrufen und Nutzungstrends. Sie benötigen grundsätzlich eine Einwilligung, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die konkrete Laufzeit wird beim jeweiligen Werkzeug angegeben.

Marketing- und Profiling-Cookies dienen Werbung, Zuordnung, Konversionsmessung, Remarketing und Personalisierung. Sie werden grundsätzlich nur nach einer wirksamen Einwilligung eingesetzt. Ihre Speicherdauer richtet sich nach den Angaben zum jeweiligen Dienst.

Sicherheitstechnologien schützen Sitzungen und Transaktionen und helfen bei der Erkennung von Betrug oder Missbrauch. Unbedingt erforderliche Sicherheitsfunktionen können ohne Einwilligung eingesetzt werden. Zusätzliche Analyse-, Marketing- oder Profilingfunktionen werden gesondert bewertet.

8. Detaillierte Werkzeugliste

Die auf der Website tatsächlich verwendeten Cookies und sonstigen Trackingwerkzeuge werden im Cookie-Verwaltungswerkzeug aufgeführt.

Abhängig vom eingesetzten Werkzeug können dort Name, Anbieter, Domain, Kategorie, Verwendungszweck, technische Art, Speicherdauer, Einordnung als Erstanbieter- oder Drittanbietertechnologie, Informationen zu möglichen Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, Datenschutzinformationen des Anbieters und der aktuelle Einwilligungsstatus angezeigt werden.

Die aktuelle Werkzeugliste im Cookie-Verwaltungswerkzeug ist Bestandteil dieser Richtlinie.

Wird ein Werkzeug hinzugefügt oder entfernt, ein Anbieter gewechselt, ein Verarbeitungszweck angepasst, eine Speicherdauer geändert oder die Datenverarbeitung beziehungsweise eine internationale Übermittlung wesentlich verändert, wird die Liste entsprechend aktualisiert.

9. Voreinstellungen beim ersten Besuch

Besucht ein Nutzer die Website erstmals und liegt keine erkennbare gültige frühere Auswahl vor, können unbedingt erforderliche Cookies aktiviert werden.

Analysetechnologien, die nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, sowie Marketing-, Profiling- und andere nicht notwendige Technologien bleiben grundsätzlich deaktiviert, bis der Nutzer eine wirksame Auswahl getroffen hat.

Vor einer wirksamen Einwilligung sollen keine Technologien gesetzt oder aktiviert werden, die eine solche Einwilligung benötigen.

Bloßes Weitersurfen, Scrollen, Nichtreagieren auf das Cookie-Banner oder Schließen der Website beziehungsweise des Browsers stellt für sich genommen keine wirksame Einwilligung dar.

10. Cookie-Banner

Ist eine Einwilligung erforderlich, kann ein Cookie-Banner angezeigt werden. Dieses ermöglicht grundsätzlich, alle nicht notwendigen Technologien zu akzeptieren, alle nicht notwendigen Technologien abzulehnen, eine Auswahl nach Kategorie oder Anbieter vorzunehmen, diese Richtlinie aufzurufen und das Cookie-Verwaltungswerkzeug zu öffnen.

Die Möglichkeiten zum Akzeptieren und Ablehnen sollen verständlich dargestellt und vergleichbar leicht zugänglich sein.

Nicht notwendige Kategorien werden grundsätzlich nicht vorausgewählt.

Schließt der Nutzer das Banner, ohne eine zustimmende Auswahl zu treffen, bleiben nur solche Technologien aktiv, die keine Einwilligung benötigen.

Soweit keine besondere gesetzliche Ausnahme besteht, wird der Zugang zu Produktseiten und grundlegenden Websitefunktionen nicht von einer Einwilligung in Marketing- oder andere nicht notwendige Technologien abhängig gemacht.

11. Individuelle Cookie-Auswahl

Über das Cookie-Verwaltungswerkzeug können Nutzer Präferenz-Cookies, Analyse-Cookies, Marketing- und Profiling-Cookies sowie gegebenenfalls einzelne dort aufgeführte Drittanbieter gesondert verwalten.

Die Einwilligung in eine Kategorie gilt nicht automatisch als Einwilligung in eine andere Kategorie.

Ist eine bestimmte technische Funktion unbedingt erforderlich, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen, wird sie möglicherweise nicht als abschaltbare Auswahl angezeigt.

12. Änderung oder Widerruf einer Einwilligung

Nutzer können ihre Auswahl jederzeit über den auf der Website angebotenen Bereich für Cookie-Einstellungen, Cookie-Präferenzen oder eine gleichwertige Verwaltungsfunktion ändern.

Der Widerruf einer Einwilligung soll grundsätzlich nicht schwieriger sein als ihre Erteilung.

Nach dem Widerruf werden die betroffenen nicht notwendigen Technologien für die Zukunft nicht weiter aktiviert. Der aktualisierte Auswahlstatus kann mithilfe einer unbedingt erforderlichen technischen Kennung gespeichert werden.

Bereits erhobene Daten können nur weiter gespeichert oder verarbeitet werden, wenn dafür eine eigenständige Rechtsgrundlage oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor seinem Eingang auf einer wirksamen Einwilligung beruhte.

13. Dokumentation von Einwilligung und Ablehnung

Eine Cookie-Auswahl kann mithilfe eines technisch erforderlichen Cookies oder einer vergleichbaren Kennung dokumentiert werden.

Die Aufzeichnung kann die akzeptierten oder abgelehnten Kategorien, zugelassene Anbieter, Datum und Uhrzeit der Auswahl, die Fassung des Cookie-Banners oder dieser Richtlinie, spätere Änderungen oder Widerrufe sowie eine technische Kennung zur Zuordnung der Auswahl enthalten.

Diese Informationen können verwendet werden, um die Auswahl umzusetzen, unnötige Wiederholungen der Einwilligungsabfrage zu vermeiden, eine spätere Änderung zu ermöglichen und die ordnungsgemäße Einwilligungsverwaltung nachzuweisen.

14. Erneute Abfrage der Cookie-Auswahl

Die Website verlangt grundsätzlich nicht bei jedem Besuch eine neue Cookie-Auswahl.

Das Banner kann erneut angezeigt werden, wenn sich Verarbeitungszwecke oder Bedingungen wesentlich ändern, ein neuer einwilligungspflichtiger Dienst oder eine neue Kategorie hinzukommt, die bisherige Auswahl nicht mehr erkannt werden kann, der Nutzer Cookies oder lokale Speicherdaten gelöscht hat, seit der letzten Auswahl ein angemessener Zeitraum vergangen ist oder eine gesetzliche Anforderung eine erneute Einwilligung verlangt.

Nutzer müssen nicht auf eine erneute Anzeige des Banners warten. Die Einstellungen können jederzeit über das Cookie-Verwaltungswerkzeug geändert werden.

15. Drittanbieterdienste

Die Website kann externe Dienste für Zahlungsabwicklung, Sicherheit, Betrugsprävention, Einwilligungsverwaltung, Websiteanalyse, Werbung, interne Suche, Websitefunktionen, Kommunikation, Kundendienst oder eingebettete Inhalte nutzen.

Die tatsächlich eingesetzten Anbieter und ihre konkreten Zwecke werden im Cookie-Verwaltungswerkzeug beschrieben.

Verarbeitet ein externer Anbieter personenbezogene Daten für eigene Zwecke, gelten zusätzlich dessen eigene Datenschutzinformationen.

Bei unmittelbar durch einen unabhängigen Drittanbieter gesetzten Technologien kann die Kontrolle über dessen gesamte Verarbeitung begrenzt sein. In diesem Fall werden im Rahmen der anwendbaren Pflichten angemessene Informationen und Auswahlmöglichkeiten bereitgestellt.

16. Internationale Datenübermittlungen

Einige Cookie- oder Technikdienste können personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder von dort aus darauf zugreifen, einschließlich möglicher Verarbeitungen in den Vereinigten Staaten.

Soweit gesetzlich erforderlich, wird eine solche Übermittlung auf einen von der DSGVO anerkannten Mechanismus gestützt. Hierzu können ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, Standardvertragsklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften, eine anwendbare gesetzliche Ausnahme oder ein anderes zulässiges Übermittlungsinstrument gehören.

Abhängig vom Risiko können zusätzliche Maßnahmen wie Datenminimierung, verringerte Identifizierbarkeit von Kennungen, Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Berechtigungsverwaltung und angemessene Prüfung des eingesetzten Dienstes vorgesehen werden.

Informationen zu einer konkreten Übermittlung werden, soweit verfügbar und erforderlich, im Cookie-Verwaltungswerkzeug oder in den Datenschutzinformationen des jeweiligen Anbieters angezeigt.

17. Cookie-Einstellungen des Browsers

Die meisten Browser ermöglichen es, gespeicherte Cookies anzuzeigen, einzelne oder sämtliche Cookies zu löschen, Erstanbieter- oder Drittanbieter-Cookies zu blockieren, vor dem Setzen eines Cookies einen Hinweis anzuzeigen oder Cookies beim Schließen des Browsers zu löschen.

Eine vollständige Blockierung kann Warenkorb, Kassenseite, Anmeldung, Authentifizierung, Sicherheitsfunktionen, Speicherung von Präferenzen und andere notwendige Websitefunktionen beeinträchtigen.

Die Cookie-Einstellungen des Browsers und das Cookie-Verwaltungswerkzeug der Website arbeiten unabhängig voneinander. Eine im Browser vorgenommene Sperre kann daher Vorrang vor einer auf der Website gewählten Einwilligung haben.

18. Eingebettete Inhalte

Einige Seiten können Inhalte oder Funktionen externer Dienste einbinden.

Ein eingebetteter Dienst kann Cookies setzen, Geräteinformationen auslesen oder Onlinekennungen verarbeiten.

Ist die eingebettete Funktion nicht unbedingt erforderlich und benötigt sie nach dem anwendbaren Recht eine Einwilligung, bleibt sie bis zur entsprechenden Auswahl grundsätzlich deaktiviert.

Statt des externen Inhalts kann zunächst ein Hinweis oder Platzhalter angezeigt werden. Der Inhalt wird dann erst geladen, wenn der Nutzer die erforderliche Auswahl getroffen hat.

19. Durch Cookies verarbeitete Daten

Abhängig vom jeweiligen Werkzeug können IP-Adresse, Geräte- und Browserkennung, Zugriffsdatum und Zugriffszeit, aufgerufene Seiten, betrachtete Waren, Klick- und Interaktionsdaten, Zugriffsquelle, Warenkorb- oder Kaufereignisse, Präferenzen, technische Diagnosedaten, Cookie-Einwilligungsstatus, Konversionsdaten und ein aus der IP-Adresse abgeleiteter ungefährer Standort verarbeitet werden.

Welche Informationen ein konkretes Werkzeug tatsächlich erfasst, ergibt sich aus dem Cookie-Verwaltungswerkzeug und gegebenenfalls den Datenschutzinformationen des jeweiligen Anbieters.

20. Datenschutzrechte

Im Rahmen der Voraussetzungen und Grenzen der DSGVO können Nutzer Auskunft über ihre personenbezogenen Daten verlangen, unrichtige Daten berichtigen lassen, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung beantragen, einer Verarbeitung widersprechen und geeignete Daten in einem übertragbaren Format erhalten.

Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nutzer können der Verarbeitung personenbezogener Daten für Direktmarketing jederzeit widersprechen.

Außerdem besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren und gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Datenschutzbezogene Anfragen können an assistance@holveriq.com gesendet werden.

Weitere Informationen enthalten die Datenschutzerklärung und die Informationen zur DSGVO.

21. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Nutzer können sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder andere anwendbare Datenschutzvorschriften verstößt.

Nach Artikel 77 DSGVO kann eine Beschwerde insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde am gewöhnlichen Aufenthaltsort, am Arbeitsplatz oder am Ort des mutmaßlichen Datenschutzverstoßes eingereicht werden.

Dieses Beschwerderecht besteht unabhängig von sonstigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfen.

22. Kontakt

Fragen zu Cookies, Trackingtechnologien, Cookie-Einstellungen oder der damit verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten können über folgende Kontaktdaten gestellt werden:

Kontaktanschrift: 822 W A St #89, Hayward, CA 94541, USA

Telefon: +1 (510) 149-6514

E-Mail: assistance@holveriq.com

Die Cookie-Auswahl kann unabhängig von der Bearbeitung einer Kontaktanfrage jederzeit über das Cookie-Verwaltungswerkzeug geändert oder widerrufen werden.

23. Änderungen dieser Richtlinie

Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich gesetzliche Anforderungen, verwendete Cookies, eingesetzte Dienste, Verarbeitungszwecke, Speicherdauern, das Einwilligungsverwaltungssystem oder die verwendeten Technologien ändern.

Eine aktualisierte Fassung wird auf der Website veröffentlicht und mit dem jeweils geltenden Aktualisierungsdatum versehen.

Hat eine Änderung wesentliche Auswirkungen auf eine frühere Cookie-Auswahl, kann eine erneute Einwilligungsentscheidung angefordert werden.